Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. MAKLERAUFTRAG

    Der Maklerauftrag kommt schon dadurch zustande, dass der Auftraggeber unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Der Maklerauftrag bedarf daher keiner Form. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  2. MAKLERPROVISION

    Mit Abschluss eines durch uns nachgewiesenen oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf- oder sonstigen Vertrages ist das Honorar am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze: bei Kaufverträgen 3,57 % aus dem jeweiligen Kaufpreis inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung erfolgt.

  3. VORKENNTNIS

    Ist dem Auftraggeber ein von der AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies innerhalb von drei Werktagen uns unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht berufen.

  4. WEITERGABEVERBOT

    Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise durch uns, sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, welche zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

  5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

    Schadensersatzansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns ausgeschlossen. Die von der AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen ausschließlich auf den ihr erteilten Informationen Dritter, namentlich durch den Verkäufer/Vermieter bzw. von einem von diesem beauftragen Dritten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir diese Angaben Dritter auf ihre Richtigkeit nicht überprüft haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, welche durch uns nur weitergegeben werden, kann daher nicht übernommen werden.

  6. DOPPELTÄTIGKEIT

    Die Firma AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung ist berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

  7. GERICHTSSTAND

    Sind Makler und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist sowohl als Erfüllungsort als auch als Gerichtsstand der Firmensitz der Firma AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung vereinbart.

  8. SONSTIGES

    Das Objekt wird von der AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung im Maklerauftrag verkauft/vermietet. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt hat der Auftraggeber uns unaufgefordert zu unterrichten. Die Firma AB Service & Sales – Alexander Bötsch Immobilienvermittlung hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss sowie auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit des Maklerhonorars von Bedeutung sind.